Was bedeutet Unfallflucht?
Unfallflucht, auch bekannt als Fahrerflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, beschreibt die Situation, wenn eine am Unfall beteiligte Person den Ort des Geschehens verlässt, ohne ihre Personalien anzugeben oder die Polizei zu informieren. In Deutschland stellt Unfallflucht eine Straftat gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) dar. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen großen Verkehrsunfall oder einen kleinen Parkrempler handelt.
Rechtliche Folgen einer Unfallflucht
Die rechtlichen Konsequenzen einer Unfallflucht können schwerwiegend sein. Selbst bei scheinbar geringfügigen Schäden drohen strafrechtliche Sanktionen:
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Freiheitsstrafe oder Geldstrafe: Eine Fahrerflucht kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
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Punkte in Flensburg: Wer Unfallflucht begeht, erhält in der Regel zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister.
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Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Häufig kommt es zu einem zeitlich befristeten Fahrverbot oder sogar zum vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis.
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Versicherungsprobleme: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Regulierung des Schadens ablehnen oder Regressforderungen stellen, wenn sich herausstellt, dass Unfallflucht begangen wurde.
Zivilrechtliche Folgen für Unfallflüchtige
Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch zivilrechtliche Ansprüche. Geschädigte können Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Da Unfallflüchtige in vielen Fällen den Versicherungsschutz verlieren, müssen sie unter Umständen persönlich für alle entstandenen Kosten aufkommen. Dies kann schnell in die Tausende gehen – vor allem bei Personenschäden.
Was ist das richtige Verhalten nach einem Unfall?
Wer in einen Unfall verwickelt ist – sei es als Verursacher oder Beteiligter – sollte sich korrekt verhalten, um nicht in den Verdacht der Fahrerflucht zu geraten. Folgende Schritte sind wichtig:
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Anhalten und sichern: Sofort anhalten, Warnblinker einschalten und ggf. eine Warnweste anlegen.
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Unfallstelle absichern: Warndreieck aufstellen, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
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Polizei informieren: Bei Personenschäden, hohem Sachschaden oder unklarer Schuldfrage sollte in jedem Fall die Polizei gerufen werden.
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Personalien austauschen: Name, Anschrift, Telefonnummer und Versicherungsdaten mit den Beteiligten austauschen.
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Angemessene Wartezeit einhalten: Wenn kein Ansprechpartner vor Ort ist (z. B. bei einem Parkrempler), muss eine angemessene Wartezeit eingehalten werden. Diese beträgt je nach Situation zwischen 30 Minuten und 2 Stunden.
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Polizei informieren, falls niemand erscheint: Wenn nach der Wartezeit niemand auftaucht, muss die Polizei informiert werden – andernfalls gilt das als Unfallflucht.
Rechte von Geschädigten bei Unfallflucht
Wenn man Opfer einer Unfallflucht wird, stehen einem verschiedene Möglichkeiten offen:
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Anzeige erstatten: Der Vorfall sollte umgehend bei der Polizei gemeldet werden.
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Zeugen suchen: Augenzeugen, Überwachungskameras oder Dashcams können entscheidende Hinweise liefern.
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Verkehrsunfallfluchtopferfonds: In bestimmten Fällen können Betroffene über diesen Fonds Entschädigung erhalten, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
Fazit
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat mit erheblichen Konsequenzen. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein und bei einem Unfall richtig handeln. Wer den Unfallort einfach verlässt, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch den Verlust seines Führerscheins und der Versicherung. Ein korrektes Verhalten schützt nicht nur vor rechtlichen Folgen, sondern auch das Vertrauen im Straßenverkehr.
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